Strandbad Ratzeburg

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Kündigung des Pachtvertrages

Auf diese Seite wollen wir versuchen, fernab von allem juristendeutsch für alle Bürger verständlich und mit den Hintergründen dazu darzustellen, welche Etappen die Kündigung des Pachtvertrags genommen hat.


Kündigung wegen Nichterfüllung

Wie bereits im Vorangehenden erläutert, sprach uns die Stadt Ratzeburg am 14.02.2008 die Kündigung des Objekts aus.

Kommentar:
Eine solche Kündigung wirft uns mit unseren vielen festen Vorbuchungen in arge Bedrängnis. Am 14.02.2008 hatten wir für die Saison 2008 bereits 294 Gästegruppen mit insgesamt 8488 Gästen eingebucht, viele davon mit dem Etappenziel Strandbad. Den Standort ersatzlos zu kündigen, wo doch die vertraglich vereinbarten Investitionen nachweislich bis ins kleinste Detail erfüllt waren, bedeutet eine grundlose Kriegserklärung nicht nur an uns, sondern auch an die 8488 gebuchten Gäste, was ich abgesehen von dem Imageschaden für die Touristenstadt Ratzeburg auch moralisch in erheblichem Maße verwerflich finde.

Das mochten wir nicht hinnehmen und haben die Kündigung mit anwaltlicher Hilfe wegen fehlenden Kündigungsgrundes zurückgewiesen. Immerhin war keiner der im Vertrag genannten Kündigungsgründe für eine außerordentlichen Kündigung erfüllt. Und eine ordentliche Kündigung wäre frühestens zum 31.01.2026 zulässig gewesen.

Die umstrittene Kündigung des Pachtvertrages bewirkt aber trotzdem etwas sehr massives, sie versetzt nämlich bis zu deren rechtlicher Klärung beide Vertragsparteien in einen Zustand der Bewegungsunfähigkeit.
  • Der Stadt als Verpächter ist es nicht möglich, die Räume und Anlagen selbst zu nutzen, weiter zu verpachten oder zu sanieren.
  • Und uns als Pächter ist von diesem Moment an nicht mehr zuzumuten, mehr als das Allernotwendigste an Erhaltung und Gefahrenabwehr für Objekt und Nutzer zu leisten.
Jedwede Veränderung und Investition führt zur Vergrößerung des Streitfalles, weil die dafür anfallenden Handlungen und Kosten automatisch Gegenstand der laufenden Streitigkeiten werden und damit den Fall unendlich verkomplizieren und in die Länge ziehen. Allein von daher ist schon dieser Zustand der Unklarheit im Sinne aller so schnell wie möglich zu beseitigen.

Räumungsklage

Die Stadt reagierte auf die Zurückweisung der Kündigung am 26.03.2008 mit der Einreichung einer Räumungsklage beim Landgericht Lübeck.

Kommentar:
Diese "harte Schritt" war mir sehr befremdlich und hat nochmal wesentlich zur Verschlechterung des Klimas beigetragen. Immerhin hatten wir als Pächter in das Objekt inzwischen unstreitig etwa 116.666,- EUR investiert und dies alles in vollem Einvernehmen mit der Stadt als Verpächter. Ich bin nun seit über 25 Jahren Gewerbetreibender, wusste immer sehr wohl die Interessen meiner Geschäftspartner einzuschätzen und zu respektieren, habe schon viele Objekte gewerblich gepachtet und auch umgekehrt als Privatmann eigene Wohnungen vermietet und es gibt wohl keinen Menschen auf dieser Welt, der sich diesbezüglich von mir ungerecht behandelt gefühlt hat...
Aber eine solche Masche "Renovier uns unser Haus und dann fliegst du raus" hätte ich mir von einer öffentlichen Hand bis zu diesem Tag nicht vorstellen können.


Sofort wurden alle Bauaufträge auf Eis gelegt. Das bestellte Material konnte teilweise wieder zurückgegeben werden. Der Dachdecker war sehr wütend, weil er für die kommende Woche schon seine Leute auf die "Baustelle Strandbad" eingeteilt hatte und nun alles wieder abblasen musste.