Strandbad Ratzeburg |
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AktuellesIm November 2008 wurde die Räumungsklage beim Landgericht Lübeck aus dem Mediationsverfahren wieder an die Zivilabteilung zurückgegeben und damit das reguläre Gerichtsverfahren wieder aufgenommen. Während der Gerichtsverhandlung gab es zwei Aussagen der Stadt Ratzeburg, die sehr beeindruckend waren
Nachdem nun inzwischen nicht mehr zu leugnen ist, dass die Erlebnisbahn nicht nur ein paar wenige, sondern sogar unglaublich viele Gäste nach Ratzeburg bringt, werden sie also als Störenfriede abgestempelt. Vielleicht ist das der Grund, warum man uns und auch die vielen anderen touristischen Betriebe so behandelt, damit der Ort irgendwann endlich touristenfrei ist und jeder seine Ruhe hat. Die Aussage zu dem Planungsverfahren verdeutlicht, dass eine Stadt Ratzeburg eigentlich immer Recht hat. Sogar in diesem Fall, in dem wir uns vom Kreisbauamt bestätigen ließen, dass dies "völliger Quatsch" ist und dass man als Kreisbauamt ohne diese Planungsgrundlage keinerlei Baugenehmigung hätte erteilen wollen und können. Das am 29.5.2009 verkünderte Urteil mit 30seitiger Urteilsbegründung gab leider der Stadt Ratzeburg Recht. Hier das Urteil im Klartext: Vorblatt Seite 1 Seite 2 Seite 3 Seite 4 Seite 5 Seite 6 Seite 7 Seite 8 Seite 9 Seite 10 Seite 11 Seite 12 Seite 13 Seite 14 Seite 15 Seite 16 Seite 17 Seite 18 Seite 19 Seite 20 Seite 21 Seite 22 Seite 23 Seite 24 Seite 25 Seite 26 Seite 27 Seite 28 Seite 29 Schmilau, den 22.01.2009, Oliver Victor |