Strandbad Ratzeburg

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Im November 2008 wurde die Räumungsklage beim Landgericht Lübeck aus dem Mediationsverfahren wieder an die Zivilabteilung zurückgegeben und damit das reguläre Gerichtsverfahren wieder aufgenommen.

Während der Gerichtsverhandlung gab es zwei Aussagen der Stadt Ratzeburg, die sehr beeindruckend waren
  • Die Gäste des Herrn Victor stören den Badebetrieb am Strandbad".
  • Das Planungsverfahren war nicht nötig, eine Umsetzung des Konzepts wäre auch ohne dieses Verfahren ohne weiteres möglich gewesen.

Nachdem nun inzwischen nicht mehr zu leugnen ist, dass die Erlebnisbahn nicht nur ein paar wenige, sondern sogar unglaublich viele Gäste nach Ratzeburg bringt, werden sie also als Störenfriede abgestempelt. Vielleicht ist das der Grund, warum man uns und auch die vielen anderen touristischen Betriebe so behandelt, damit der Ort irgendwann endlich touristenfrei ist und jeder seine Ruhe hat.

Die Aussage zu dem Planungsverfahren verdeutlicht, dass eine Stadt Ratzeburg eigentlich immer Recht hat. Sogar in diesem Fall, in dem wir uns vom Kreisbauamt bestätigen ließen, dass dies "völliger Quatsch" ist und dass man als Kreisbauamt ohne diese Planungsgrundlage keinerlei Baugenehmigung hätte erteilen wollen und können.


Das am 29.5.2009 verkünderte Urteil mit 30seitiger Urteilsbegründung gab leider der Stadt Ratzeburg Recht. Hier das Urteil im Klartext:
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Schmilau, den 22.01.2009, Oliver Victor