Strandbad Ratzeburg |
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KonzeptVertragKündigungSaison 2008Aktueller StandHäufige Fragen |
AktuellesIn dem anhängigen Rechtsstreit gab das Landgericht Lübeck am 29. Mai 2009 zunächst der Stadt Ratzeburg Recht und erließ ein Urteil, welches gegen Sicherheitsleistung von EUR 100.000,- eine sofortige Vollstreckung (d.h. Räumung des Strandbades) zuließ. Die Sicherheitsleistung der Stadt Ratzburg wurde unmittelbar nach der Urteilsverkündung am 11.06.2009 in Form einer Prozessbürgschaft i.H.v. EUR 100.000,- bei uns hinterlegt. Eine Zwangsräumung des Strandbades sollte am Dienstag, den 07.07.2009 erfolgen. BerufungMittlerweile waren wir in Berufung gegangen und das fortan zuständige Oberlandesgericht in Schleswig äußerte sich am 3.7.2009 dergestalt zu dem Fall, dass dem Berufungsverfahren eine "gewisse Aussicht auf Erfolg" attestiert werden könne und dass gegen Sicherheitsleistung i.H.v. EUR 15000,- von der Erlebnisbahn die Zwangsräumung vorerst abgewendet werden könne.Umgehend überwiesen wir am 6.7.2009 die Sicherheitsleistung und die Gerichtsvollzieherin bestätigte, die Räumung vorerst auszusetzen. Saison 2009Wir haben uns in der Saison 2009 bemüht, die angespannte Lage zu ignorieren und haben das Strandbad bestimmungsgemäß und vertragskonform genutzt und sogar mit zusätzlichen Baulichkeiten und Aktivitäten über unsere Zusagen hinaus aufgewertet. Im Gegenzug haben wir gehofft, damit die Lage entschärfen und ein Einsehen bei den Städtischen Verantwortlichen erwirken zu können und sie wieder auf den Boden fairer kaufmännischer Gepflogenheiten im Umgang mit den eigenen Pächtern, Touristen und Gewerbetreibenden zurückzubringen.
Nachdem die Zwangsräumung abgewendet war, stand einer Nutzung des Strandbades für diese Saison zunächst nichts mehr im Wege. Wir hatten ein Sommerprogramm vorbereitet, welches eine Vielzahl an Aktivitäten bot, die in einem Flyer zusammengefasst, in 5000er Auflage gedruckt und in und um Ratzeburg verteilt wurde. Vom 27.07.2009 bis 29.08.2009 wurden fast täglich Aktivitäten am Strandbad angeboten. Von Fitnessangeboten über Trampolinspringen für Kinder, eine große Beachsoccerparty, Sumo-Wrestling, Cocktailabende und viele andere bunte Aktivitäten, die an den Standort passen. Mit einem Klick auf das jeweilige Bild können Sie das PDF des Flyers öffnen. Renovierung der ToilettenanlageImmer wieder wurde der Umstand geäußert, die Toiletten seien renovierungsbedürftig und seien nicht sauber. Wir haben daher kurzerhand in der Zeit vom 12.7. bis 28.7.09 die WC-Anlagen umgebaut und grundlegend renoviert.Herren-WC
Damen-WCDer Kostenaufwand für die Renovierung der WC-Anlagen belief sich auf ca. EUR 5000,- Wir haben seither keine Schmierereien oder absichtliche Verschmutzungen mehr in der Toilettenanlage feststellen können. Ein Putzplan wurde aufgestellt und auch eingehalten, wonach in den Stoßzeiten mehrere Reinigungen täglich stattfanden und diese auch dokumentiert festgehalten wurden. Es gab in der Saison 2009 keinerlei Beanstandungen zu den Toiletten im Strandbad. Gästezahlen der ErlebnisbahnDaneben gab es die von der Erlebnisbahn angebotenen festen Angebote und Touren, die über das Strandbad führen mit folgenden Gästezahlen (und Vergleichszahlen zum Vorjahr).
Gerichtsverhandlung vor dem OberlandesgerichtAm 18.11.2009 fand die mündliche Verhandlung vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig statt. Vor etwa 18 Zuschauern verhandelten die Parteien, vertreten durch den Bgm. Voss/RA Witt sowie den Oliver Victor/RA Riege. Anders als das Landgericht Lübeck hielt das Oberlandesgericht die außerordentlichen Kündigungen durch die Stadt für unwirksam. Sie seien ohne die erforderliche Abmahnung erklärt worden. Im übrigen habe die Beklagte noch vor der Kündigung des Vertrages gezeigt, dass sie sich vertragsgemäß verhalte.Die Stadt zeigte sich von den gerichtlichen Hinweisen überrascht und bat um eine Frist zur Stellungnahme. Man wolle die Akten durchsehen, ob sich nicht doch eine Abmahnung finde. Auf die Frage des Gerichts verwies der Bürgermeister Voss auf städtische Gremien und erklärte das Verhältnis zwischen den Parteien für gestört. Die Stadt wolle das Gelände der Seebadeanstalt unbedingt zurück. Eine Zusammenarbeit mit der Erlebnisbahn Ratzeburg GmbH, deren Leistungen er allerdings sehr schätze, könne er sich nicht vorstellen. Wir hielten dagegen, dass die Erlebnisbahn den auf mindestens 20 Jahre geschlossenen Vertrag erfüllen wolle und darüber hinaus eine Zusammenarbeit keineswegs ausschließe. Mit Zustimmung der Parteien soll das Verfahren schriftlich fortgesetzt werden. Dazu räumte das Gericht den Parteien Fristen ein und kündigte seine Entscheidung für Mitte Januar an. Schmilau, den 06.11.2009, Oliver Victor |